Die wichtigsten Entscheidungen des türkischen Wettbewerbsrats 2025–2026
Seit Ende 2025 hat die türkische Wettbewerbsbehörde (Rekabet Kurulu, „Wettbewerbsrat“) bemerkenswerte Entscheidungen getroffen – sowohl was die Höhe der Bußgelder als auch was die Art der verfolgten Verstöße betrifft. Absprachen auf Arbeitsmärkten, indirekter Informationsaustausch über Lieferanten oder Händler und die Sicherung digitaler Beweismittel bei Durchsuchungen waren die prägenden Themen dieses Zeitraums. Im Folgenden fassen wir die wichtigsten Entscheidungen zusammen, die Unternehmen in ihren Compliance-Programmen berücksichtigen sollten.
1. Arbeitsmärkte: Abwerbeverbote und Austausch von Gehaltsinformationen
Entscheidung im Pharmasektor
In seiner Entscheidung Nr. 25-34/810-474 vom 11.09.2025 (begründete Entscheidung veröffentlicht im April 2026) stellte der Wettbewerbsrat in einem Verfahren gegen 30 Pharmaunternehmen fest, dass 17 Unternehmen gegen Art. 4 des Gesetzes Nr. 4054 verstoßen hatten, und verhängte Bußgelder von insgesamt rund 244,8 Mio. TL. In der Entscheidung:
- wurden Vereinbarungen zwischen Wettbewerbern, keine Mitarbeiter des jeweils anderen einzustellen, mit Kunden- oder Marktaufteilungskartellen gleichgesetzt und als bezweckte Wettbewerbsbeschränkungen eingestuft; ein Nachweis von Marktauswirkungen war daher nicht erforderlich;
- wurde auch der per E-Mail zwischen Personalverantwortlichen erfolgte Austausch zukunftsbezogener Informationen über Gehaltserhöhungen als bezweckte Beschränkung gewertet;
- wurden Abwerbeverbote in Geschäftsverträgen oder Due-Diligence-Prozessen gesondert daraufhin geprüft, ob sie mit dem Hauptgeschäft unmittelbar verbunden, notwendig und nach Umfang, Dauer und Personenkreis verhältnismäßig sind; einige Klauseln wurden danach als zulässig angesehen;
- wurde der Erwerber für frühere Verstöße des übernommenen Unternehmens haftbar gemacht. Bei Unternehmenskäufen sind daher auch Arbeitsmarktpraktiken in die rechtliche Due Diligence einzubeziehen.
Austausch von Gehaltsinformationen als eigenständiger Verstoß
In der Entscheidung zu Transportbeton in Ankara (25-19/457-215) entschied der Wettbewerbsrat, dass der Austausch von Informationen über Arbeitnehmergehälter zwischen Wettbewerbern auch ohne weitere Absprache für sich genommen gegen Art. 4 verstößt.
Vergleich im Bankensektor
Das Verfahren gegen die Türkiye Garanti Bankası A.Ş. wegen Arbeitsmarktpraktiken wurde mit Entscheidung Nr. 26-19/601-237 im Vergleichsweg beendet; die Bank akzeptierte ein Bußgeld von 1.547.608.979,25 TL.
Der Wettbewerbsrat setzt diesen Kurs fort. Im August 2026 wurde ein Verfahren gegen 37 Unternehmen der Automobilzulieferindustrie und zwei Branchenorganisationen wegen des Verdachts von Abwerbeverboten und Gehaltsinformationsaustausch eingeleitet (26-29/831-M). Grundlage dieser Verfahren sind die am 21.11.2024 verabschiedeten Leitlinien zu Wettbewerbsverstößen auf Arbeitsmärkten.
2. Indirekter Informationsaustausch: Hub-and-Spoke-Kartelle
Mit Entscheidung Nr. 26-11/343-130 vom 02.04.2026 bewertete der Wettbewerbsrat einen indirekten Informationsaustausch im Bereich kleiner Haushaltsgeräte zwischen Teknosa, Vatan Bilgisayar und Media Markt über den Lieferanten Fakir Elektrikli Ev Aletleri. Obwohl es keinen direkten Kontakt zwischen den Wettbewerbern gab, wurde die Weitergabe wettbewerbssensibler Informationen über einen gemeinsamen Lieferanten als Hub-and-Spoke-Kartell eingestuft und gegen Media Markt ein Bußgeld von 330.322.816,48 TL verhängt.
Einen ähnlichen Ansatz verfolgte der Wettbewerbsrat im Juni 2026 abgeschlossenen Verfahren im Reifensektor. In dem Verfahren, das Vorwürfe der Preiskoordinierung, des Austauschs wettbewerbssensibler Informationen, der Preisbindung der zweiten Hand, von Gebiets- und Kundenbeschränkungen für Händler sowie von Arbeitsmarktpraktiken umfasste, wurden Bußgelder von insgesamt 3.633.935.171 TL verhängt; davon entfielen 497.091.986 TL auf sieben Unternehmen, die das Vergleichsverfahren nutzten. Zudem ordnete der Wettbewerbsrat Maßnahmen gegen indirekten Informationsaustausch über Händler an: Preismitteilungen an Händler müssen über individuelle, passwortgeschützte Portale und in codierter Form statt über Sammel- oder mündliche Mitteilungen erfolgen.
3. Submissionsabsprachen
Das Verfahren im MDF- und Spanplattensektor wegen abgestimmten Verhaltens bei Holzverkaufsausschreibungen der Generaldirektion für Forstwirtschaft wurde im Oktober 2026 abgeschlossen. Sechs Unternehmen nutzten das Vergleichsverfahren und akzeptierten Bußgelder von insgesamt rund 860 Mio. TL. Gegen die Yıldız Entegre Ağaç Sanayi ve Ticaret A.Ş., die keinen Vergleich schloss, wurde mit Entscheidung vom 15.10.2026 ein Bußgeld von 469.894.576,63 TL verhängt. Die Bußgelder in diesem Verfahren belaufen sich damit auf insgesamt rund 1,33 Mrd. TL.
4. Durchsuchungen und digitale Beweismittel
Die im ersten Halbjahr 2026 veröffentlichten begründeten Entscheidungen zeigen eine verschärfte Praxis im Umgang mit digitalen Beweismitteln bei Nachprüfungen vor Ort:
- Das Löschen von WhatsApp-Nachrichten während einer Nachprüfung wurde als Behinderung gewertet, auch bei einer Nachprüfung bei einem Händler (Duru Pazarlama, 25-43/1059-606).
- Gelöschte Nachrichten können forensisch nachgewiesen und sanktioniert werden (Coca-Cola, 25-43/1058-605).
- Auch das Mobilgerät einer Führungskraft außerhalb der Geschäftsräume kann angefordert werden (Erkal, 25-34/800-470).
- Auch die passive Nichtherausgabe eines angeforderten Geräts kann eine Behinderung darstellen (Provision, 25-41/998-575).
- Das Verlassen einer WhatsApp-Gruppe mit Wettbewerbern während einer Nachprüfung kann Gegenstand der Untersuchung sein (SELTAŞ, 25-34/799-469).
- Eine Behinderung wurde auch gegenüber einem Unternehmen festgestellt, das nach Schließung seines türkischen Büros weiterhin den türkischen Markt bediente; bis zur Einladung der Behörde zur Nachprüfung werden tägliche Bußgelder fällig (Spotify, 25-26/634-392).
5. Digitale Märkte: Verpflichtungszusagen und einstweilige Maßnahmen
Der Wettbewerbsrat setzt in digitalen Märkten und bei Behinderungsmissbräuchen zunehmend auf Verpflichtungszusagen und einstweilige Maßnahmen. In diesem Zeitraum wurden Zusagen angenommen, wonach Metas Threads unabhängig von Instagram genutzt werden kann und die Datenzusammenführung begrenzt wird; zudem wurde eine einstweilige Maßnahme hinsichtlich der Beschränkung von WhatsApp-Nutzern auf Meta AI angeordnet. Bedenken hinsichtlich Selbstbevorzugung und Datennutzung bei Sahibinden.com wurden durch Zusagen ausgeräumt (25-49/1208-683). Ferner wurden Zusagen von Streaming-Plattformen zur Begrenzung von Exklusivität bei Inhalten und Talenten angenommen.
Am 07.04.2026 leitete der Wettbewerbsrat zudem eine Sektoruntersuchung zur KI-Wertschöpfungskette, zum Zugang zu Daten und Rechenleistung sowie zu den Beziehungen zwischen großen Technologieunternehmen und KI-Entwicklern ein.
Fazit
Die Entscheidungen dieses Zeitraums verdeutlichen die Prioritäten des Wettbewerbsrats: Absprachen auf Arbeitsmärkten werden inzwischen ebenso ernst genommen wie Kartelle, Informationsaustausch über Lieferanten oder Händler gilt auch ohne direkten Kontakt zwischen Wettbewerbern als Verstoß, und die mangelnde Sicherung digitaler Beweismittel bei Durchsuchungen hat schwerwiegende Folgen. Bemerkenswert ist auch die breite Nutzung des Vergleichsverfahrens.
Wir empfehlen Unternehmen, die Kommunikation ihrer Personalabteilungen mit Wettbewerbern, ihre Einstellungspraxis, den Informationsfluss mit Lieferanten und Händlern sowie ihre internen Verfahren für Durchsuchungen (insbesondere Richtlinien zu Mobilgeräten und Messenger-Diensten) zu überprüfen und ihre kartellrechtlichen Compliance-Schulungen entsprechend zu aktualisieren.
Quellen: Mitteilungen und begründete Entscheidungen der türkischen Wettbewerbsbehörde (rekabet.gov.tr); Pflichtmitteilungen der betroffenen Unternehmen auf der Plattform für öffentliche Bekanntmachungen (KAP).
Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.