Artikel 19ter RSTP: Internationale Probetrainings (türkische Übersetzung)
Auf dieser Seite veröffentlichen wir unsere türkische Übersetzung von Artikel 19ter des FIFA-Reglements bezüglich Status und Transfer von Spielern (RSTP). Da die FIFA das RSTP amtlich unter anderem in deutscher und englischer Sprache veröffentlicht, verweisen wir für die englische und deutsche Fassung dieser Website auf den amtlichen Text im FIFA-Rechtsportal. Nachstehend ein kurzer Überblick.
Überblick über Artikel 19ter RSTP
- Ein Profi darf nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung seines aktuellen Vereins ein Probetraining bei einem anderen Verein absolvieren.
- Verein und Spieler müssen die Bedingungen des Probetrainings (Unterkunft, Reise, Verpflegung, tägliche Ausgaben) im FIFA-Probetrainingsformular vereinbaren, das spätestens 10 Tage vor Beginn im FIFA-TMS hochzuladen ist.
- Der Verein trägt eine Fürsorgepflicht und muss die Behandlungskosten für Verletzungen bei Vereinsaktivitäten übernehmen.
- Höchstdauer pro Verein und Saison: 8 Wochen für Spieler bis 21 Jahre, 3 Wochen für Spieler über 21 Jahre.
- Probespieler dürfen nur an Freundschaftsspielen und Aktivitäten außerhalb des organisierten Fußballs teilnehmen; über die vereinbarten Bedingungen hinaus darf keine Vergütung angeboten, gefordert oder angenommen werden; für die Probezeit entsteht kein Anspruch auf Ausbildungsentschädigung.
- Minderjährige dürfen ab der Saison ihres 16. Geburtstags (innerhalb Europas des 15.) an Probetrainings teilnehmen, sofern eine schriftliche Zustimmung der Eltern, eine Ansprechperson, eine angemessene Unterkunft und – bei Amateuren unter 16 Jahren – die Information des aktuellen Vereins vorliegen; pro Kalenderjahr sind höchstens zwei Probetrainings zulässig.
- Verstöße werden von der FIFA-Disziplinarkommission geahndet.
Amtlicher Text: FIFA-Rechtsportal – Reglement bezüglich Status und Transfer von Spielern